Während der klassische Schrebergarten früher ausschließlich zur Selbstversorgung gedacht war, so ist mittlerweile – gesetzlich und gerichtlich – anerkannt, dass ein Kleingarten auch der Erholung dienen darf. Zum reinen „Wellnessgarten“ wird er dadurch jedoch nicht, denn nach wie vor ist die „kleingärtnerische Nutzung“ Pflicht: Der Anbau von Obst und Gemüse darf nicht vernachlässigt werden, will man keinen Ärger riskieren. Dennoch kann auch ein Kleingarten einen hohen Erholungswert haben, wenn er entsprechend gestaltet ist.
Entspannung: Oasen der Ruhe einrichten
Die „kleingärtnerische Nutzung“ soll etwa ein Drittel der Fläche einnehmen, was aber nicht bedeutet, dass der ganze Platz mit Gemüsebeeten und Obstgehölzen bepflanzt sein muss (mehr dazu hier an einem Beispiel aus Berlin). Daneben bleibt viel Raum, der zum einen für ein Gartenhaus, aber auch zur Erholung genutzt werden kann. Um in Ruhe entspannen zu können, empfiehlt es sich, ruhige Ecken zu schaffen, die vor Nachbars Blicken, heftigem Wind und etwaigem Verkehrslärm von der Strasse sicher sind. Ein Gartenteich, daneben eine Bank oder Relax-Liegen, umgeben von Büschen oder hoch wachsenden Staude bietet zum Beispiel die nötige Abgeschiedenheit. Ausruhen, nach anstrengender Gartenarbeit einfach mal „die Seele baumeln lassen“, dabei Bienen und Schmetterlinge beobachten – Erholung pur!
Gartenmöbel und Sichtschutz
Je nach Lage des Gartenhauses liegt hinter diesem häufig ein vor Blicken abgeschirmter Raum, der mit passenden Gartenmöbeln zum Relax-Bereich ausgestaltet werden kann. Da die Heckenhöhe zum Nachbargarten vielerorts nicht hoch genug sein darf, um vor Einblicken zu schützen, kann alternativ auch eine Bambuspflanzung oder ein Rankgitter mit Kletterpflanzen als Sichtschutz gesetzt werden: Nicht am Rand des Gartens, sondern direkt neben bzw. hinter den Liegen oder Gartensesseln.
Neben Gartenliegen und den modischen Lounge-Möbeln für den Außenbereich kommen – je nach Möglichkeit – auch Hängematten, Hängestühle, Hollywoodschaukeln und Strandkörbe in Frage. Wer sich für solche Relax-Möbel entscheidet, sollte beim Kauf auf Qualität und Robustheit achten, um nicht nach ein oder zwei Jahren bereits neu kaufen zu müssen!
Sauna im Kleingarten?
Zweifellos bietet eine Gartensauna ein wundervolles Wellness-Erlebnis, allerdings wäre sie im Kleingarten nicht erlaubt, da das Bundeskleingartengesetz lediglich eine „Laube“ von maximal 24 m² vorsieht. Hier sind Privatgärtner eindeutig im Vorteil, die sich zum Beispiel eine urige Fasssauna in den Garten stellen können, ohne deshalb Probleme zu bekommen. Eventuell wäre es eine Möglichkeit, ein solches Saunafass auf dem Gemeinschaftsbereich des Kleingartenbereichs zu betreiben, denn dort gelten die Vorschriften für die Gartenparzellen nicht. Es dürfte allerdings nicht ganz einfach sein, ein solches Vorhaben umzusetzen, denn man müsste sich ja auch abstimmen, wann die Nutzung durch welche Mitglieder ermöglicht wird.
Findige Gartenfreunde, die über einen Stromanschluss verfügen, könnten auf die Idee kommen, sich eine Infrarotkabine ins Gartenhaus zu bauen, die mit 230-Volt-Strom betrieben wird. Zwar müsste diese beim Pächterwechsel wieder ausgebaut werden, wäre aber zu keiner Zeit von außen sichtbar. Ob man so etwas zu Gunsten der Gartenwellness riskieren will, muss jeder für sich entscheiden! ;-)
Wasserwellness: Badefass & Co.
Neben dem entspannten Sitzen am Gartenteich spielt das Wasser als erholendes Element insbesondere in heißen Sommern eine große Rolle. Die Wasserversorgung im Kleingarten ist je nach Region unterschiedlich: Parzellen in den neuen Bundesländern verfügen oft über Wasserleitungen bis ins Gartenhaus, anderswo gibt es nur einen Wasseranschluss für den Wasserschlauch mitten im Garten (Kneippsche Wasserwellness braucht nur einen Schlauch!) Je nach Situation kann also eine Außendusche installiert werden, entweder am Gartenhaus oder im Garten selbst.
Zur Abkühlung an heißen Tagen sind aber auch Badefässer beliebt. Einst wurden zu diesem Zweck ausrangierte Zink-Badewannen genutzt, ebenso lassen sich große Regentonnen zum Baden für eine Person zweckentfremden. Mittlerweile bietet der Handel praktische Badefässer, die auch zum gemeinsamen Baden genutzt werden können. Je größer und auffälliger so ein Badefass ist, desto eher wird es unter die Regelungen für einen Pool fallen, die – wie könnte es anders sein! – je nach Region unterschiedlich ausfallen.
Der Pool im Kleingarten – was geht?
An einem heißen Sommertag im Garten nach getaner Arbeit in den Pool springen ist erfrischend und Erholung pur. Wer aber den Badespaß auf der eigenen Kleingartenparzelle genießen möchte, muss beachten, dass die Nutzung von Swimmingpools im Kleingarten mit einer Vielzahl von Regelungen und Vorschriften einhergeht, die unbedingt eingehalten werden sollten.
Richtig verboten sind Pools zum Glück fast nirgends. Nur in Trinkwasserschutzgebieten sind sie nicht erlaubt, um die Trinkwassernutzung nicht zu gefährden. Ansonsten gelten für die beliebten Pools je nach Bundesland und sogar nach Stadtbezirken unterschiedliche Regelungen. So schreibt z.B. der Landesverband der Gartenfreunde in Berlin:
„Die Berliner Verwaltungsvorschriften… limitieren mit ihren Festlegungen in § 11 (Absatz 2) die Größe und Beschaffenheit von Pools in Kleingärten. Demnach dürfen die Badebecken nicht ins Erdreich eingelassen sein und einen maximalen Durchmesser von 3,60 m bei einer Höhe von höchstens 90 cm aufweisen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss damit rechnen, dass er zum sofortigen Rückbau des Pools aufgefordert wird.“
In Zeiten des Klimawandels werden die recht häufig aufgestellten Pools aber auch immer kritischer gesehen. Deshalb heißt es weiter:
„Ein Umdenken im Umgang mit dem Pool im eigenen Garten wird in den kommenden Jahren unausweichlich sein. Denn die immer heißer werdenden Sommer mit dem wachsenden Bedürfnis nach Abkühlung und Erfrischung im privaten Badebecken sind nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen steht die zunehmende Wasserknappheit, die allen Gartenfreunden in den kommenden Jahren noch viele Zugeständnisse abverlangen wird.
Ist es langfristig verantwortbar, dass in jedem Sommer Tausende Hektoliter Trinkwasser mit Chemikalien behandelt werden, nur damit die Familie darin baden kann? Dieser unbequemen Frage werden wir uns ehrlich stellen müssen und dürfen die Antwort nicht scheuen. Denn wenn wir es nicht selbst tun, wird uns die Öffentlichkeit an unsere Verantwortung für einen nachhaltigeren Umgang mit den wichtigen Ressourcen Boden und Wasser erinnern – und das könnte schmerzliche Folgen haben.“
Der Landesverband rechnet also damit, dass sich die Vorschriften bezüglich der Pools demnächst ändern könnten. Es ist auch nicht ganz einfach, einen Pool im Kleingarten rechtskonform zu betreiben. Wer das Wasser gegen Algen mit Chemikalien behandelt, darf es nämlich nicht einfach in den Boden ablassen, denn das wäre eine Umweltstraftat! Es muss korrekt entsorgt werden, entweder in die städtische Kanalisation, an die die meisten Kleingartenanlagen gar nicht angeschlossen sind, oder in die Abwassergrube, die dadurch recht schnell voll wäre und häufig abgesaugt werden müsste.
Die umweltfreundliche Lösung: Das Poolwasser gar nicht erst behandeln und statt dessen zum Gießen verwenden!