Die Regeln für die „kleingärtnerische Nutzung“ einer Parzelle in einer Kleingartenanlage (KGA) nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) setzen den Bau-Aktivitäten enge Grenzen. Die Laube darf nur 24 m² groß sein – und daraus ergeben sich viele Fragen. Wir haben dazu schon vor … Weiterlesen
22. April 2017
von ClaudiaBerlin
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