Was wäre ein Garten ohne die klassische Laube bzw. ein einladendes Gartenhaus? Nichts als eine landwirtschaftliche Fläche, die mittels Ziergehölzen und Blumen vielleicht schön aussieht, aber kaum zur Erholung genutzt werden kann. Und selbst diese Art Garten bräuchte einen Schuppen zum Abstellen der nötigen Gerätschaften!
Doch Gartenfreunde wollen mehr: Gemütliche Sommerabende auf der Terasse, Grillfeste mit Freunden, die Möglichkeit, Speisen und Getränke zuzubereiten, vielleicht mal im Garten übernachten – und natürlich auch Stauraum für Werkzeuge und die vielen Dinge, die man zum Gärtnern so braucht.
Vor der Anschaffung eines Garten- oder Gerätehauses sind allerdings einige Dinge zu bedenken, damit man nicht erst im Nachhinein feststellt, dass die neue Laube so gar nicht hätte gebaut bzw. aufgestellt werden dürfen.
Braucht man fürs Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Wer denkt, auf dem eigenen Grundstück könne man machen, was man will, liegt falsch! Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Bauordnungen, die genaue Vorschriften enthalten, bis zu welcher Größe Gartenhäuser genehmigungsfrei sind. So ist etwa in Bayern ein Bau bis 75 Kubikmetern umbauter Raum genehmigungsfrei, in NRW sind es nur 30 Kubikmeter – allerdings nur im Rahmen einer Ortschaft, nicht irgendwo „weit draußen“. Es empfiehlt sich also, die gültigen Vorschriften zuvor zu ermitteln und bei Überschreitung der genehmigungsfreien Größe eine Baugenehmigung zu beantragen. Denn auch wenn man die genehmigungsfreie Größe nicht erreicht, ist die Laube evtl. genehmigungspflichtig, nämlich dann, wenn sie auch „Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten“ enthalten soll. Für solche Bauten schreiben etwa die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eine Genehmigung bereits ab 10 Quadratmetern Grundfläche vor.
Gartenhäuser in Kleingartenanlagen (KGAs)
Mitglieder von Kleingartenvereinen brauchen für Gartenhäuser und Schuppen auf ihren Parzellen keine Baugenehmigung. Hier gilt das Bundeskleingartengesetz, das allerdings vorschreibt, dass die Laube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz haben darf. Zum „dauerhaften Wohnen“ darf sie zudem nicht geeignet sein, und pro Garten ist nur ein Gebäude erlaubt. Was unter dem Kriterium „zum dauerhaften Wohnen geeignet“ verstanden wird, wird regional und von den Kleingartenvereinen durchaus unterschiedlich ausgelegt. Dabei kommt es auf die Ausstattung an, also ob etwa Strom und Wasser ins Gartenhaus verlegt ist: In den neuen Bundesländern war und ist das vielfach der Fall, wogegen in den alten Bundesländern stellenweise spartanische Zustände durchgesetzt werden. Keine Rolle spielen in der Regel die Fenstergrößen: Bodentiefe Fenster, wie sie etwa moderne Gartenhäuser vielfach aufweisen, sind alleine noch kein Indiz für die Eignung zum dauerhaften Wohnen.
Größe, Material und Stil
Hat man die Genehmigungsfrage geklärt, weiß man, wie groß das Gartenhaus maximal werden darf. Weitere Überlegungen werden sich nach der geplanten Nutzung und der Größe des Gartens richten: Gebäude und Beetflächen sollten in einem harmonischen Verhältnis zueinander stehen. Ein zu großes Haus in einem kleinen Garten verändert den Gesamteindruck des Grundstücks weg von „Garten“ in Richtung Wochenendhaus.
Als nächstes ist zu überlegen, ob es ein Haus aus Holz oder aus Metall werden soll. Für die klassiche Laubennutzung sind traditionell Holzhäuser sehr beliebt, die es wiederum als Blockbohlenhaus und als Gartenhaus in Element-Bauweise gibt. Bei letzterer besteht das Gartenhaus aus vorgefertigten Wandelementen, wogegen bei der Blockbohlen-Variante vorgefräste Blockbohlen lagenweise aufeinander gesteckt werden.
Metall kommt vornehmlich bei Gerätehäusern zum Einsatz, doch gibt es auch sehr hübsche Gerätehäuser aus Holz. Letztlich entscheidet hier der Geschmack und das eigene ästhetische Empfinden.
Ob Gartenhaus, Gerätehaus oder „nur“ ein hübscher Pavillon: Die Auswahl auf den Seiten der jeweiligen Anbieter ist riesig! Da kann man sich inspirieren lassen, doch sollten auch jene Menschen in die Entscheidung mit einbezogen werden, die das Gebäude dann auch nutzen sollen.
Ist selber bauen billiger?
Nein, das ist in der Regel nicht mehr der Fall. Baumaterialien sind sehr teuer geworden, von der einfach Holzbohle bis hin zu Nägel und Schrauben. Hinzu kämen auch Fenster für den Einbau – wer das alles mal korrekt kalkuliert, wird zum Ergebnis kommen: Die Kosten des Eigenbaus können den Kaufpreis für einen Bausatz locker übersteigen. Erst recht, wenn man Transportkosten und Aufbauzeit hinzu rechnet!
Auch ist es nicht mehr wirklich erforderlich, das Gartenhaus nach Uropas Vorbild komplett als DIY-Projekt zu betrachten. In aller Regel findet sich ein Gartenhaus-Modell, das den eigenen Ansprüchen vollumfänglich genügt. Und wenn nicht, nimmt der Hersteller die gewünschten Modifikationen gerne vor! Hinsichtlich der Einrichtung und der Gestaltung allerdings kann es durchaus vorteilhaft sein, sich einige der online zu findenden Tutorials anzuschauen. Darin zeigen Profis oder versierte Heimwerker, wie sie aus der Gartenlaube ihr ganz privates Paradies geschaffen haben.