Abmahnfall Pixelio – eine Warnung

So, nun hab‘ ich die paar Bilder, die hier im Gartenblog von der kostenlosen Bilddatenbank „Pixelio“ stammten, entfernt – oder, wenn sie unverzichtbar schienen, mit einem Urhebervermerk direkt in der Bilddatei versehen. Für die Zukunft ist mir nun aber jede Lust vergangen, solches Bildmaterial zu verwenden, auch Bilder aus Datenbanken, für die ich BEZAHLE (z.B. Fotolia), werde ich meiden.

Warum? Weil das Landgericht Köln mal wieder ein ziemlich absurdes Urteil gefällt hat: Das Gericht hat entschieden, dass es nicht genüge, den Urheberrechtsvermerk auf der jeweiligen Seite anzubringen (wie ich das natürlich immer gemacht hatte!) und wie es die Nutzungsbedingungen von Pixelio ausdrücklich vorsehen (!). Denn – man staune! – es sei ja möglich, sich Bilder per Browser auch isoliert anzeigen lassen, wobei der Vermerk dann fehle. So so! Dass der jeweilige Fotograf die Nutzungebedingungen doch kennen muss, spielte keine Rolle – und ab jetzt sind hunterttausende Webseitenbetreiber und Blogger abmahngefährdet! Mehr dazu hier und hier und hier.

In Deutschland Webseiten zu betreiben ist und bleibt ein Hochrisiko-Unternehmen!

Update: Hier die Stellungnahme von Pixelio. Die Firma findet das Urteil aus etlichen Gründen falsch und schädlich für alle Bilddatenbanken in Deutschland und wird sich an der Berufung dagegen beteiligen.

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

7 Kommentare

  1. Das ist ein wirklich interessanter Hinweis, danke. Ich verwende zwar keine Bilder von pixelio aber immer mal wieder welche aus Wikipedia, die auf irgendeine Weise freigegeben sind. Das erwähne ich zwar immer im Text, aber ein Hinweis auf dem Foto selbst ist dann wohl besser.
    LG – Elke

  2. Da sich die Gesetze in Zukunft bestimmt immer mal wieder ändern/anpassen werden, verlinke ich nur zu den Bildern & Texten und verwende ansonsten nur eigenes Fotomaterial auf unseren Blogs.
    Aber zum Beispiel war mir bis vor 2 Jahren auch noch nicht klar, dass man auch in Innenräumen von Kirchen und anderen öffentlichen Gebäuden keine eigenen Aufnahmen ohne Erlaubnis zeigen darf. Und die Erlaubnis kann ja auch jederzeit widerrufen werden. Gut, dass sich unsere Blogs meist nur im eigenen Haus&Garten aufhalten …
    Und selbst das verlinken zu Zeitungsartikeln kann ja eventuell schon recht teuer werden. Ich weiß gar nicht, wo da jetzt der aktuelle Stand ist :-(
    LG Silke

  3. Die spinnen, die …..

    Madame Merkel hat Recht, das Internet ist für manche Neuland.

  4. Nach dem es in den letzten Jahren immer wieder Abmahnungen wg. fotos gab, hab ich grundsätzlich nur mehr eigene Fotos in meinen Blogs.

    Manche Fotodatenbanken haben ihre AGBs ja auch immer wieder geändert. Ist dann nicht auf dem aktuellen Stand, Zack wieder in der Abmahnwelle drin.

    Eigene Fotos nutzen und ihr seit auf der sicheren Seite.

  5. Pingback: Braucht die Welt noch Blogs? Und wenn ja, welche? › Digital Diary - Vom Sinn des Lebens zum Buchstabenglück

  6. Hallo Ihr Gartenfreunde,

    ich benutze Pixabay und bin bisher sehr zufrieden. Zwar stehen in den Bedingungen auch vereinzelt ein paar so schwammige Sätze wie: „wir können dies und das nicht garantieren“ z.B. wenn es um Personenfotos geht, aber sonst scheint es mir recht human. Was mir beim Stöbern auf Pixabay zwecks Nutzungseinschränkungen gerade eben auffiel, es gibt jetzt etwas Neues für Blogger die WordPress verwenden: http://pixabay.com/de/blog/posts/pixabay-plugin-fur-wordpress-38/
    Vielleicht teste ich das selbst mal in Kürze.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Oberfranken sendet Euch
    Eva

  7. Es gibt oft Gerichtsbewchlüsse zu Urheberrechts und Bloggersachen. Da sollte man aber nicht in Panik geraten, sondern abwarten.

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