Wow, wer hätte vom Europäischen Gerichtshof so ein Urteil erwartet? Wie SPIEGEL ONLINE berichtet, hat der EuGh heute entschieden, dass Europas Bauern Saatgut von alten, nicht mehr zugelassenen Pflanzensorten sowohl selbst herstellen als auch verkaufen dürfen.
„Bauern dürfen Saatgut künftig selbst verkaufen – auch wenn es amtlich nicht zugelassen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Macht der großen Agrarkonzerne gebrochen. Landwirte jubeln: „Ein unglaublicher Sieg für Bauern und Verbraucher.“ …..
…… Im Ausgangsfall war ein bäuerliches Netzwerk, die Initiative Kokopelli, von einem industriellen Hersteller auf 50.000 Euro Schadensersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten. Nach der Saatgutrichtlinie der Europäischen Union müssten im Normalfall alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem teuren Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden.Bäuerliche Saatgut-Netzwerke wie die Initiative Kokopelli erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar nicht. Doch der Verkauf dieser Sorten werde von der umstrittenen Richtlinie nicht ausgeschlossen, heißt es im Urteil.
aus: „Richter kippen Saatgut-Monopol der Konzerne“ SPIEGEL ONLINE, 12.7.2012
Monsanto und andere werden Trauer tragen – aber sicher nicht aufgeben. Nun heißt es aufpassen, dass nicht Lobby-gesteuerte Gesetze erlassen werden, die die Lücke schließen!
12. Juli 2012 um 14:02
Sehr schön, solch ein Sieg gegen den sich ausbreitenden Agrarfaschismus, forciert durch bestimmte Konzerne und deren Steigbügelhalter in der Politik…
17. Juli 2012 um 14:40
Hi,
da kann ich dem Europäischen Gerichtshof nur ganz viel Danke sagen.
Dieses Urteil hat mir wieder etwas von diesem bedrückenden Gefühl des Fremdgelenktwerdens genommen. Das tut echt gut.
Ich freue mich schon, wenn dadurch jetzt mehr alte Sorten Obst und Gemüse wieder auf den Markt kommen.
Bin gespannt wann „Monsi, Clintoc und Co“. den nächsten Anlauf zum Erreichen der Weltherrschaft starten werden.
Liebe Grüße aus Berlin
19. Juli 2012 um 16:27
Dummerweise stimmt’s nur nicht.
Ich bin auch auf die falsch recherchierte spon-Meldung hereingefallen. Tatsächlich hat der EuGH genau das Gegenteil getan. Guckst du: (URL führt leider ins Leere)
3. August 2012 um 21:07
Eigentlich unglaublich, dass es nicht selbstverständlich ist, mit alten Sorten zu handeln. Manchmal glaube ich, ich lebe in einer verkehrten Welt. Irgendwann haben die Riesenkonzerne alles im Griff. Und das Recht ist auch noch auf ihrer Seite – schlimmer geht`s nimmer!!!
5. August 2012 um 23:13
Äh, ne, so ist das nicht. Man darf zwar mit Saatgut handeln, welches beim Bundessortenamt nicht zugelassen ist, aber man muß eindeutig darauf hindeuten, das es sich um eine Erhaltersorte handelt. Die Früchte dürfen nicht verkauft werden. Lediglich in kleinen Mengen für den Privatgebrauch darf das Saatgut abgegeben werden.
8. August 2012 um 21:32
Dass ist mal ein Sieg gegen den Riesen Monsanto der sich gewaschen hat.
Hätte ich selber nicht für möglich gehalten das es bei diesem Streit zu einem Sieg der Bauern kommen würde. Ich würde mir wünschen das mehr Leute aufstehen und gegen Monsanto’s machenschaften sich zusammenschließen und vor Gericht etwas bewirken.
Genauso wie Gensaatgut auch verboten gehört, wenn ich nur dran denke ich baue selber gerade Zuckermais im Garten an, und der Bauer hat sein Feld ein paar Meter neben mir, ich kann mich nicht einmal schützen vor Genpflanzen Bestäubung…