KGA Am E-Werk: Warum die alten Fichten hätten gerettet werden können

Vermutlich wundern sich einige Leser, warum die Fortsetzung unserer traurigen Kettensägenmassaker-Geschichte vom Verlust der großen alten Fichten neben unserem Garten auf sich warten ließ (siehe Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4).
Fichten werden gefällt - vorher, nachher

Deprimierend!

Nun, dieses unsägliche Ereignis, das wir nicht verhindern konnten, hat mich für’s erste derart deprimiert. dass ich zunächst auch alle Lust verlor, mich noch schreibend damit zu befassen. Allein schon der ANBLICK, wenn ich in den Garten komme: die voher die ganze Atmosphäre dominierende Phalanx der hoch gewachsenen Fichten ist dem freien Blick auf die nahe liegenden Häuser gewichen – ein ganz anderer Garten ist das jetzt! Ja, wäre der schon so gewesen, als wir auf der Suche waren, hätten wir die Parzelle NICHT übernommen und etliche Tausender als Abstand hin geblättert. Der Vorgänger hat mehrere Jahre niemanden gefunden, der den Garten wollte – uns aber hat die UMGEBUNG gefallen! Und diese Umgebung wurde wesentlich durch die schützende Wand aus den schönen alten Fichten bestimmt, die jetzt der Kettensäge zum Opfer fielen.

Aber nun die Fakten in historischer Reihenfolge:

Nachdem wir unser Anliegen, die Fichten zu erhalten, erfolglos in der Baumsprechstunde vorgebracht und hier geschildert hatten, bekamen wir ein Schreiben des Bezirksverbandes. Voll des verbalen Bedauerns darüber, dass die Fichten nun mal gefällt werden müssten, aber daran könne der Bezirksverband nichts ändern. Die Verantwortung trügen alleine die Politiker.

Ist dem so? Das Schreiben zeigt etwas ganz anderes auf. Ich zitiere wörtlich, denn immerhin war es eine offizielle Stellungnahme zu unserem Gartenblog-Artikel:

Mit der Änderung der „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin“, die am 04.03.2004 erfolgte, wurden bis dahin geschützte Nadelbäume, zur BETRÜBNIS auch unseres Bezirksverbandsvorstandes für vogelfrei / fällungsfrei erklärt. Alles folgende ist eine Frage des Geldes. Jeder Waldbaum ist / bleibt das Eigentum des Verpächters (hier der Bezirksverband), der für alle Kosten, die der Baum irgendwann macht, aufzukommen hat. Es gibt auch keine Versicherung, die mit dem Bezirksverband eine Haftpflichtversicherung –einschließlich der Haftung für Schäden durch diese Bäume – abschließt. Aber für geschützte Bäume kann sie der Kleingartenpächter abschließen. Es ist also kein Akt kleingärtnerischer Intentionen, sondern ein Akt der Notwehr, ungeschützte Bäume auf Kleingartenparzellen zu fällen.

Nur eine Frage des Geldes ?

Nun, entlarvender hätte die Antwort kaum ausfallen können! Es war also nichts als „eine Frage des Geldes“!!! Der Bezirk ist EIGENTÜMER all dieser „für fällungsfrei erklärten“ Bäume, hat also auch die Freiheit, sie stehen zu lassen. Niemand „von oben“ ordnet das Fällen an, lediglich die Haftung für den unwahrscheinlichen Fall, dass da mal ein Ast abbricht, wäre zu tragen gewesen.

Dieses Problem zu lösen, wäre ja einfach gewesen! Wenn es allein um die Haftung geht, kann man diese ja durchaus organisieren: durch intensive Suche nach einer Versicherung, die in die Bresche springt – oder durch private Bürgschaften für den Fall des Falles. Ich schrieb also an den Bezirksverband:

…wenn dem so ist, warum erzwingt der Verband dann sang- und klanglos im Zuge des Pächterwechsels und der Schätzungen die Fällung der Bäume? Und versucht nicht – unter Einbeziehung der Pächter, der Nachbarn, der Vereinsmitglieder und Vorstände, wie auch evtl. der Anwohner und weiterer für den Erhalt des Stadtgrüns engagierter Bürger das nötige Geld zu beschaffen?

Sie schreiben dazu weiter:

„Jeder Waldbaum ist/bleibt das Eigentum des Verpächters (hier der Bezirksverband), der für alle Kosten, die der Baum irgendwann macht, aufzukommen hat.“

Frage: Welche Kosten könnten das sein? In welcher Höhe und mit welcher Wahrscheinlichkeit fallen solche Kosten bei welchen Gelegenheiten an?

Sie verweisen im Weiteren darauf, dass es keine Versicherung gäbe, die mit dem Verband eine Haftpflichtversicherung für die Bäume abschließen würde. Seltsamerweise heißt es dann jedoch weiter:

„Aber für geschützte Bäume kann sie der Kleingartenpächter selber abschließen. Es ist also kein Akt kleingärtnerischer Intentionen, sondern ein Akt der Notwehr, ungeschützte Bäume auf Kleingartenparzellen zu fällen!

Für eine Versicherung sollte doch das Risiko eines Baumes finanziell dasselbe sein – ob der nun gerade durch Verordnungen „geschützt“ ist oder nicht. Deshalb ergeben sich dazu weitere Fragen:

  1. WER verbietet es dem Kleingärtner, eine Versicherung für Fichten abzuschließen?
  2. Haben Sie denn alle in Betracht kommenden Versicherungen angefragt?
  3. Wie wird begründet, dass es mit dem Verband KEINE Versicherung gibt?
  4. Und was ist der Grund, dass der Pächter keine abschließen können soll?

Ein ungeschützter Baum fällt auch nicht öfter um als ein geschützter – das sagt uns doch eigentlich der gesunde Menschenverstand, den auch die Versicherungen ihren Prämienberechnungen zugrunde legen sollten!
Sie zeigen sich „im speziellen traurig“, da Sie keine Möglichkeit sehen, die beiden Fichten zu retten. Und Sie hoffen auf eine weitere Überarbeitung der einschlägigen Verordnung.

Warum sollte aber irgendjemand diese Verordnung in die gewünschte Richtung überarbeiten, wenn es keinerlei Widerstand von Seiten der betroffenen Kleingärtner, ihrer Vereine, Vorstände und Verbände gibt?

Zumindest könnten Sie im Einzelfall die Sache „auf die lange Bank“ schieben. Es gibt keinen Grund, die beiden Fichten zügig zu fällen. Sie könnten uns Zeit lassen, eine geeignete Versicherung zu suchen, evtl. auch eine private Baumpatenschaft zu organisieren. Ebenso bieten sich weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen an – nächstes Jahr wird in Berlin gewählt, da steigen die Chancen, bei Politikern Gehör zu finden!

Nun, das sind doch eigentlich ganz verständliche und nahe liegende Fragen. Wenn man ein Finanzrisiko scheut, muss man sich eben umfangreicher um die Haftung bemühen: entweder intensiver nach einer Versicherung suchen ODER privates Engagement (unseres zum Beispiel!) in Anspruch nehmen.

Vom Bezirksverband kam statt dessen folgende Antwort:

Antworten auf die vielen Fragen aus Ihrem Schreiben vom 08.09.2010, die vor allem Rechtsfragen sind, würde selbst ein sehr geübter Anwalt nur schwer finden. Ich bin keiner. Meine Antworten können nur pauschal und möglicher Weise sogar falsch sein. Lassen Sie es mich versuchen:
Die deutsche Kleingartenparzelle ist der Kleingärtnerei vorbehalten (siehe Bundeskleingartengesetz, Verträge mit dem Bodeneigentümer, Verträge mit Kleingärtnern, Bedingungen der Finanzämter für finanzielle Gemeinnützigkeit, Kriterien der Ämter / Behörden für kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, Urteile des Bundesgerichtshofes, unzählige Urteile von Amtsgerichten vor allem im Zusammenhang mit Kündigungsverfahren wegen Bewirtschaftungsmängel etc.).
Mitunter befinden sich ein oder mehrere durch eine Baumschutzverordnung geschützte Bäume auf einer Kleingartenparzelle, deren Baumpflege dann dem Kleingärtner obliegt. Mit dem Pflanzen von Waldbäumen verstößt der Kleingärtner gegen die Pflichten aus seinem Kleingartenpachtvertrag.
Weshalb eine Sorte vitaler Bäume ab einem bestimmten Stammumfang auf der Parzelle verbleiben muß, während andere — ebenso vitale —jeder Zeit entfernt werden dürfen, das weiß nur der Gesetzgeber; hierfür und in Berlin die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses (siehe Baumschutzverordnung). Weshalb die Bäume, deren Entfernen möglich ist, Eigentum des Verpächters werden, wenn er sie nicht entfernt, auch das weiß nur der Gesetzgeber, in diesem Fall die Abgeordneten des Bundestages.

Ich war echt von den Socken! Der Brief geht auf meine konkreten Fragen und Vorschläge gar nicht ein! Denn dass bestimmte Bäume „jederzeit entfernt werden dürfen“ heißt eben gerade NICHT, dass sie entfernt werden MÜSSEN. Und dass diese Bäume in das Eigentum des Verpächters, also des Bezirksverbands, übergehen, ist kein Grund zur KLAGE, sondern die Eröffnung eines eigenen Handlungsspielraums: der Eigentümer kann die Bäume auch stehen lassen – wenn er denn will!!

Aber er WILL ganz offensichtlich nicht. Denn anstatt uns Zeit zu geben, eine Versicherung zu suchen oder selbst ganz offiziell für die Bäume zu bürgen, hat der Verband im Gegenteil unseren neuen Nachbarn, auf dessen Parzelle die Bäume stehen, per Extra-Schreiben aufgefordert, die Bäume nun zügig zu fällen. Sonst könne er die gerade übernommene Parzelle gleich wieder abgeben.

Unser Nachbar hat also nolens volens das Werk der Unvernunft durchziehen müssen. Ihm ist nichts vorzuwerfen, denn er bekam das als Auflage bei der Übernahme aufgedrückt – und dann kam auch noch dieses „Drohschreiben“.

Und was jetzt? Andere Bäume stehen noch!

Jetzt sind „unsere“ Fichten also weg und der Garten steht frei wie nie zuvor. Das lässt sich nicht mehr ändern und auch die Hecke, die wir derzeit pflanzen, wird die alten Bäume nicht ersetzen können. ABER: es stehen noch etliche große Waldbäume auf anderen Parzellen. Nicht nur in unserer KGA Am E-Werk. Und immer beim Pächterwechsel wird gefällt, wenn sich nichts ändert.

Es KÖNNTE sich aber etwas ändern! Die Bezirksverbände, die doch eigentlich die Interessen der Kleingärtner vertreten sollen, könnten eine andere Haltung zu diesem Problem einnehmen und die Haftungsfrage unter Einbeziehung aller Beteiligten und mit Hilfe deren Engagement zufriedenstellend regeln.

Nächstes Jahr ist Wahl, die GRÜNEN kommen vielleicht in den Senat und sind dann evtl. zuständig für die einschlägigen Landesverordnungen. Ich werde mal checken, wie die in dieser Sache denken und auch bei anderen Parteien forschen, inwiefern da die Baumfäll-Fraktion das Sagen hat oder auch nicht.

Man kann immer etwas tun und muss nicht alles im voraus eilenden Gehorsam umsetzen, was an blödsinnigen Vorgaben „von oben“ kommt. Schon gar nicht, wenn diese Vorgaben nicht zwingend sind, sondern ledigleich ein wenig mehr Verantwortung von oben nach unten verlagern.

Baumfreunde, die an diesem Thema interessiert sind, lade ich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen!

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

9 Kommentare

  1. ich bin von den Socken, wieder mal wird die Verantwortung nach oben abgeschoben, man selbst kann nichts machen, typisch. Dabei hat jeder einen gewissen Handlungsspielraum, den er nutzen kann, wenn er denn will. Wenn ich euch irgendwie unterstützen kann, einfach kurz bescheid sagen. Ich hab in meinem Fall der Besitzerin jetzt erstmal als schnelle Zwischenlösung angeboten, dass ich ihr den Brennholzwert der 8 Apfelbäume ersetze und sie erstmal noch stehenbleiben dürfen. Hoffentlich kann ich ihr dann im Frühjahr ein Kaufangebot machen. Und was ich in Gesprächen mit NaBu und BUND erfahren habe ist ähnlich wie in deinem Fall, man bekommt einen Knoten ins Gehirn…

  2. @Inga: berichtest du irgendwo über die Gespräche mit NaBu und Bund? Wär doch interessant, zu wissen, was die so sagen, dass du „einen Knoten ins Hirn“ bekommst. Evtl. können andere ja dabei helfen, den zu entwirren? Ich bin z.B. ganz gut im Einschätzen von Gesetzen und Vorschriften, sowie allen Formen von Institutionslyrik… :-)

    Wobei dein Fall ja in dem Sinne einfach ist, dass du mit einer privaten Grundstückseigentümerin zu tun hast, deren konkrete Eigeninteressen leicht zu ermitteln und evtl. auch zu befriedigen sind. Wenn ihr der Brennholzwert nicht reicht, biete ihr auch noch das RANFAHREN an – denn ich kann mir vorstellen, dass auch dieser Aufwand eine Rolle spielen könnte.

    Was den Ankauf angeht: 60.000 für den Erhalt von 8 alten Obstbäumen ist schon ein bisschen heftig! Ich wünsch dir trotzdem Erfolg! Evtl. findest du ja noch eine weitere Nutzung für das Stück Land.. (Kleingärten?)

  3. ich hatte nach Rücksprache von Frau Förster vom Landvolk Hadeln den Preis im Kommentarteil des Gastbeitrags bereits nach unten korrigiert (max. 33.000.aufgrund der Bodenverhältnisse in Hasenfleet, 4.000-5.550/ha) und berichte über den aktuellen Verlauf in meinem eigenen Blog weiter

    http://patchworkhof.blogspot.com/2010/10/da-ich-das-projekt-streuobstwiese-immer.html

    allerdings eher abschnittsweise, da es für mich keinen Sinn macht, über etwas zu berichten, wenn ich selbst noch nicht so genau weiß, wo es eigentlich hingeht oder wie sich die Gespräche noch entwickeln.

  4. Oh weh, oh weh jetzt wird’s aber sehr kleingärtnerisch, und das ist genau, was mich in jungen Jahren immer abgeschreckt hatte einer Kleingartengemeinschaft beizutreten. Wollt ihr euch jetzt wirklich auf solche scheinheiligen rechthaberischen Streitereien einlassen? Dazu wären mir meine Nerven viel zu kostbar, die ich dabei lassen müsste.
    Gibt es nicht die Möglichkeit solche Entscheidungen in Mitgliederversammlungen vorher auszudiskutieren? Bei so viel Engagement eurerseits wäre es doch sinnvoll in den wichtigen Organen des Vereins mitzuarbeiten. Ein Vorstand kann solche Fällungen einfach so anordnen, vor allem bei Widerspruch einiger Mitglieder?
    LG
    Sisah

  5. @Sisah: es ist nun einmal so, dass viele Kleingärtner auf einem Haufen Regeln brauchen. Das ist nur vernünftig, damit die möglichen Streitpunkte minimiert werden (z.B. wie hoch eine Hecke sein darf, wie weit ein Baum ans Nachbargrundstück reichen darf etc.).

    DAS ist aber gar nicht die Ebene, um die es hier geht (und selbst auf DIESER Ebene lässt man hierzulande wenig Gestaltungsspielraum bei den Vereinen, sondern verordnet per Gesetz oder Verordnung von oben (Bund: Bundeskleingartengesetz, Land: Verordnungen).

    Hier geht es darum, dass sowohl Verein als auch Bezirksverband meinten, sie könnten gegen das Fällen der Bäume nichts tun, sondern müssten es durchziehen. Auf der Vereinsebene stimmt das weitgehend, wenn man einmal vom möglichen Eigenengagement in Sachen Haftung absieht. Beim Bezirk stimmt es nicht, der hätte definitiv anders agieren können – schon gar nicht musste der Bezirksverband das Fällen auch noch beschleunigen, als wir mit unserem Protest auffällig geworden sind.

    Auf Mitgliederversammlungen werden möglicherweise strittige Themen, Vereinspolitik, gar Landes- und Bundespolitik bezüglich kleingärtnerischer Belange nicht diskutiert. Da werden nur in möglichst kurzer Zeit Formalien abgehandelt und alle sind froh, wenns nicht länger dauert als eine Stunde (was ja dann verständlich ist).

    Gleichzeitig wird in allen Gazetten (vom Vereinsblatt bis zum Verbandsblatt) beklagt, dass es nicht gelinge, das Vereinsleben zu „beleben“.

    Das eine hat mit dem anderen durchaus etwas zu tun – aber das ist Stoff für einen eigenen Artikel und ich vertage das mal.

    Fakt ist, dass die meisten in ihrem Kleingarten gerne „ihre Ruhe“ hätten. Selbst Menschen, die vergleichsweise jung und punkig wirken, machen da keine Ausnahme.

    Und wir selber im Grunde auch nicht. Das mit den Fichten hat uns halt selber KRASS betroffen, da konnten wir gar nicht anders, als mal zu probieren, ob nicht doch was zu machen ist.

    Nun ist das aber rum und ich finde es eben wichtig, da ein bisschen dran zu bleiben. Richtig wäre, die Entscheidung über das Fällen einzelner großer Bäume den direkt Betroffenen und den Vereinen anheim zu stellen. Man könnte ja ein „Limit“ setzen: ab so und so viel Bäumen pro Hektar droht der Verlust des Kleingarten-Status. Dann würden die Leute schon verantwortlich mit ihren Entscheidungen umgehen!

    Vereinsleben wird erst interessant, wenn es auch gemeinsame Interessen und Nöte gibt, die zu gestalten bzw. auszuhandeln sind (bzw. für die man gemeinsam auch mal Druck nach oben macht). Wenn alles im Detail „per Vorschrift“ geregelt ist und „man eh nichts machen kann“ – tja, dann zelebriert eben jeder sein persönliches Mallorca und man muss sich drüber nicht wundern.

    Dabei ist WIRKLICH Not am Kleingarten!! Die Vereine und Verbände haben recht mit ihrer Einschätzung, dass fortwährend andere Interessenten die Grundstücke gerne anders, nämlich gewinnbringender nutzen würden.

    Dagegen muss man sich m.E. aber wehren, indem man nicht erst bei konkreter Bedrohung einer ganzen Anlage aktiv wird. Sondern indem man das Bundeskleingartengesetz mit LEBEN erfüllt – aber das ist wie gesagt ein Mega-Thema. Lies mal wieder rein! :-)

  6. Pingback: Öko-soziale Themen vernetzen » Blogpatenschaften

  7. immer dieses blöde „von oben“ – wer zwingt euch denn, „von unten“ öffentlich subventionierte und billige, aber ach-so-überregulierte kleingärten zu pachten?

    wer waldbäume und nichtstun will, soll sich doch bitte irgendwo ein (ja, wirklich zu dumm: viel teureres) erholungsgrundstück pachten oder kaufen – in kleingärten nach dem bundeskleingartengesetz steht eben etwas anderes als die immergrüne nadelwaldromantik im vordergrund.

    erst lesen und verstehen und dann verträge unterzeichen, das gilt auch für kleingärten!

    habt ihr das denn immer noch nicht kapiert, bei allem schlauen bürgerbewegten und familienfreundlichen gequatsche? ihr sollt in kleingärten mit lust gärtnern, gemüse und blumen anpflanzen, eure kinder an natur und garten heranführen und nicht auf immergrünes friedhofsgrün glotzen und täglich den rasen mähen.

    waldbäume haben in kleingärten nichts verloren – da gehören obstbäume und maximal ziersträucher hin. und nur, weil dies jahrzehntelang zu unrecht anders gehandhabt wurde, wird es darum nicht besser.

  8. Es müsste euch doch inzwischen klar geworden sein das gerade in der „kga am e-werk“ der Grundgedanke, dass der „Vorstand“ die Interessen der Vereinsmitglieder durchzusetzen hat oder es zumindestens versucht, schon lange verloren hat,das kulturelle leben ist fast zum Erliegen gekommen und es finden ständig irgendwelche schwachsinnigen „Parzellenkriege“statt,jeder Redakteur eines Klatsch- und Lügenblattes könnte hier noch Nachhilfeunterricht nehmen.Es ist erschreckend zu sehen, wie es nach über 20 jahren immer noch diese „alten Seilschaften“ gibt. Macht einfach euer eigenes Ding,im vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen und habt Freude an eurem Garten.Lasst euch nicht von Typen nerven, welche nie im Heute ankommen werden.

  9. @Gartenfreund:

    ein paar große alte Waldbäume pro KGA machen noch keinen Wald! Aber viel Atmosphäre und viel Sauerstoff und gutes Klima. Deine weiteren, typischerweise aus der schützenden Anonymität heraus gemachten Vorwürfe haben mit uns nicht die Bohne zu tun! Wir stehen auf kleingärtnerische Nutzung und wollen kein bloßes „Erholungsgrundstück“! Bzw. wir finden gärtnern, Obst, Gemüse und Kräuter aufziehen, wie auch Kleintiere schützen und Bodenqualität verbessern sehr toll und erholend.

    @dunkle Seite: der Vorstand hatte in dieser Sache rechtlich keine Handlungsmöglichkeiten.

    Im übrigen verstehe ich einen „Vorstand“ nicht als Dienstleistertruppe, die für weitgehend passive Mitglieder die Animateure spielen. MACH DOCH WAS, wenn dir „kulturelles Leben“ fehlt! Es ist doch alles da: Vereinshaus, Festwiese, Briefkästen an allen Parzellen – ich wette mal, der Vorstand würde nahezu jegliche kulturelle Aktivität von Mitgliedern unterstützen. In diesem Blättchen wird sogar dazu aufgefordert, sich was einfallen zu lassen..

    Mit unseren Nachbarn haben wir keine Probleme, können uns der Klage also nicht anschließen.

    Ich finde, bei vielem, was man in so einem Verein kritisiert, muss man sich zunächst selber fragen: was bin ich denn zu leisten bereit? Und wenn die Antwort heißt: eigentlich will ich nur in meiner Parzelle Freude haben und sonst keine Äktschn, tja dann… sollte man zumindest nicht rumstänkern, dass Andere nix machen! (Wir können froh sein, dass es Menschen gibt, die freiwillig ehrenamtlich die langweiligen Verwaltungsarbeiten machen!)

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