Ausnahmsweise verlinke ich hier mal einen Artikel, den ich im Auftrag eines Gartenhausherstellers schreiben durfte:
Gartenhaus 24m² – welche Maße gelten?
„Wer einen der 900.000 Kleingärten in Deutschland gepachtet hat, muss sich (mindestens!) an die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes halten: Das Gartenhaus darf nur 24 m² groß sein, keinen Zentimeter mehr! Aber was heißt das? Gilt die Grundfläche oder sind es die Außenwand- oder Blockbohlenaußenmaße? Was ist mit Dachüberstand und Terrasse? Wie hoch darf das Gartenhaus sein? Wir haben die Bundes- und Landesverbände der Gartenfreunde befragt und bringen Licht ins Dunkel der Vorschriften.“
Das Thema hat auch hier im Gartenblog schon viele Gemüter bewegt. So bekam der Info-Artikel „Vom Bundeskleingartengesetz und den Bauten im Garten“ stolze 196 Kommentare! Weil ich durch den Auftrag die Gelegenheit hatte, alle Landesverbände zum Thema zu befragen, sollen die Ergebnisse auch den hier Mitlesenden bekannt werden. Falls in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen auftauchen, die der Artikel nicht beantwortet: Gerne hier stellen!