Zumindest in Niedersachsen darf die Baubehörte ihre Beseitigung verlangen, wie jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat. Ein großer Schritt in die richtige Richtung!
Schottergärten, auch als „Gärten des Grauens“ bekannt, sind KEINE Grünflächen. Auch dann nicht, wenn hier und da einzelne Pflanzen in das Schotterfeld eingesetzt wurden. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Diepholz, das seine 2 x 50 m² großen Schotterbeete im Vorgarten als „Grünflächen“ anerkannt wissen wollten. Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke müssen nach Niedersächsischen Bauordnung nämlich Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden.
Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar und somit gültig. Allerdings nur für den Einzelfall und nur in Niedersachsen. Da aber auch andernorts Schotterbeete mittels verschiedener Vorschriften und Gesetzen verboten werden, bleibt zu hoffen, dass diese umweltschädlichen Unorte in absehbarer Zukunft wieder verschwinden.
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Zurück in die Steinzeit – Schottergarten-Verbot längst überfällig
21. Januar 2023 um 17:09
Mir ist es sowieso ein Rätsel, warum man solche Schottergärten überhaupt anlegt. So pflegeleicht, wie man meint, sind die nämlich gar nicht. Ich denke nur daran, wie viel Zeit man aufwenden muss, um Laub daraus zu entfernen. Unter meinen Sträuchern kann es einfach liegen bleiben und wird zu wunderbarer Erde.
Viele Grüße von
Margit