Die Regeln für die „kleingärtnerische Nutzung“ einer Parzelle in einer Kleingartenanlage (KGA) nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) setzen den Bau-Aktivitäten enge Grenzen. Die Laube darf nur 24 m² groß sein – und daraus ergeben sich viele Fragen.
Wir haben dazu schon vor einiger Zeit eine Info-Seite erstellt, die mittlerweile viele Kommentare und Nachfragen enthält:
Vom Bundeskleingartengesetz und den Bauten im Garten
Ein guter Grund, die Seite mal wieder zu empfehlen – das Thema ist ja ein Dauerbrenner!