Am Dienstag waren wir also in Sachen „Fichten sollen weg“ in der Waldbaum-Sprechstunde des Bezirksverbands Lichtenberg der Gartenfreunde e.V. Wir hatten mit Wartezeiten gerechnet, doch war außer uns niemand da. Bis auf den Herrn natürlich, der uns empfing und zunächst unser Anliegen gar nicht zu verstehen schien, sich aber vom Start weg bis zum Ende des grade mal zehnminütigen Gesprächs extrem abweisend verhielt. (Was uns wunderte, denn bisher waren alle, die wir bei Besuchen im Bezirksverband getroffen haben, supernett!)
Auf die Idee, dass man zwei große Fichten erhalten sehen will, ganz einfach weil es wunderbare alte nützliche Bäume sind, für Tiere und Menschen ein Wohlgefallen, war ihm komplett fremd. Noch dazu stehen die ja nicht mal auf unserer Parzelle, sondern beim Nachbarn: „Was wollen SIE denn da?“
Wir wollten wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Fällung der Bäume verlangt wird – und zwar die genaue Vorschrift, der Paragraph, die Ausführungsverordnung oder was auch immer für eine Regelung hier von den Kleingartenverbänden umgesetzt wird. „Schreiben Sie doch einen Brief, dann werden Sie Ihre Antwort bekommen“, kanzelte uns Mr. Waldbaumsprechstunde ab.
Als wir insistierten und darauf verwiesen, dass unser Vereinsvorstand uns immerhin diese Sprech- (= sprechen, nicht Briefe schreiben!) Stunde empfohlen hatte, verwies er auf die „Schätzungsrichtlinien“. Das sind die Vorgaben, anhand derer beim Wechsel von Parzellen der Wert sämtlicher Bestände geschätzt wird. Die Bäume seien nun mal in die Schätzung als zu Fällende eingerechnet, die Richtlinien könnten wir auf den Verbandsseiten im Internet einsehen.
Dort konnten wir sie zwar nicht finden, doch hilft Google weiter: die Schätzrichtlinien (PDF) gibt’s auf kleingarten.de, in letzter Fassung aus dem Jahr 2006 mit dem Vermerkt „in Bearbeitung“. Dort steht dann auch bezüglich der Schätzung von Koniferen:
Arten, die im ausgewachsenen Zustand die Wuchshöhe von 4 m überschreiten können, werden auch in kleineren Größen oder im Jugendstadium nicht abgeschätzt und müssen entfernt werden.
Recht ist nicht immer richtig – und kann verändert werden!
Nun, wir haben zu keiner Zeit angezweifelt, dass das Vorgehen der Schätzer RECHTENS ist – aber wir sind überzeugt, dass dieses Recht nicht mehr zeitgemäß ist und geändert werden sollte. Zudem handelt es sich hier lediglich um eine „Richtlinie“ bezüglich der Entschädigungen und Auflagen beim Pächterwechsel, die vom Verband selber erarbeitet wird. In der Präambel heißt es:
„Die Abschätzrichtlinie ist ein dynamisches Werk und wird ggf. – wenn die Rechtsnorm oder die Verbandsvorgaben sich ändern – angepasst. Eine grundsätzliche Überarbeitung ist in einem 4-jährigen Rhythmus beabsichtigt“
Wir werden also erstmal weiter forschen, nämlich die genauen Verbandsvorgaben und zu Grunde liegenden Rechtsnormen daraufhin checken, ob und wie begründet sie solche pauschalen Vorgehensweisen zwingend vorschreiben – und vor allem WARUM!
Ja, es geht uns um die beiden Fichten, die wesentlich zur Atmosphäre unseres Gartens beitragen, aber nicht nur! Eine Vorschrift, die sämtliche alten Bäume beim Pächterwechsel „absäbelt“, und zwar ohne jede Möglichkeit für Ausnahmen unter Mitbestimmung der betroffenen Pächter, mitbetroffenen Nachbarn und Vereine halten wir für falsch.
Eine Kleingartenanlage soll ökologische Vielfalt bieten und für Pächter, Anlieger und Gäste Raum der naturnahen, ganzheitlichen Erholung sein, sowie das Stadtklima insgesamt verbessern. Dazu gehören unseres Erachtens auch ein paar große alte Bäume pro Anlage. Gerade sie sind wesentlich für den Gesamteindruck – und (das werden wir an anderer Stelle noch ausführen) sie dienen auch den Interessen der Kleingärtner am Erhalt der Kleingärten insgesamt.
14. August 2010 um 09:56
So viel Engagement für ein paar Fichten hat Herr Waldsprechstunde wohl nicht erwartet, den habt ihr bestimmt erschreckt. Mich wundert allerdings, wieso der Besitzer nicht gleich mitgekommen ist, um zu intervenieren.
Für normale Parzellen sind solche Riesenkoniferen sicherlich nicht ideal, aber da sie nun achtzig Jahre dort stehen und offenbar keinem Gemüsegärtner im Wege, was spricht dagegen sie stehen zu lassen, aus eben den Gründen, die du genannt hast.
Mal sehen, wie dynamisch der Bezirksverband Lichtenberg reagieren wird.
Was mich noch mehr interessiert ist der Umgang solcher Kleingärtenverbände im Umgang mit Neupflanzungen.Wird darauf geachtet, dass keine Koniferen ,von denen einige bekanntlich sehr alt und groß werden können, gesetzt werden?
Nadelbäume beinflussen übrigens das Bodengefüge und Bodenleben, indem sie Böden „versauern“ , was sicherlich in einem Gemüsebeet nicht unbedingt erwünscht ist…
LG
Sisah
16. August 2010 um 22:05
In unserem Knick haben wir auch ein paar alte Bäume, die dort schon viele Jahre stehen. Ich finde es richtig, wenn Bäume auf dem Grundstück wachsen können. Man kann nicht alles in Richtlinien und Gesetzen regeln, weil dort nicht immer die Lebenswirklichkeit berücksichtigt wird.
Gruß aus Norddeutschland, Christina
21. August 2010 um 12:00
@Sisah: der neue Nachbar hat den Garten MIT der Baum-muss-weg-Auflage übernommen. Klar, dass er das zwar bedauern kann, doch fühlt er sich an die Vereinbarung eben gebunden.
Wir dagegen haben bei ÜBernahme des direkt anliegenden Gartens NICHT IM TRAUM DARAN GEDACHT, dass jemand auf die Idee kommen würde, diese alten Bäume noch wegzunehmen!